Schließung und Notbetreuung wegen Coronavirus

Liebe Eltern,

wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, hat die Bayerische Staatsregierung am Freitag angeordnet, dass ab Montag, den 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden.

Diese Maßnahme soll der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen dienen. Infektionsrelevante Kontakte sollen für insgesamt fünf Wochen unterbunden und damit die Ausbreitung von COVID-19 verlangsamt werden.

Konkret bedeutet die heutige Anordnung der Staatsregierung, dass wir Ihre Kinder bis auf wenige Ausnahmen ab Montag, den 16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 nicht mehr betreuen dürfen und in diesem Zeitraum für Kinder ein Betretungsverbot in IKC und ibsm besteht.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind.

Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. In Fällen, in denen nur einer der beiden Erziehungsberechtigten im Bereich kritischer Infrastruktur beschäftigt ist, besteht keine Ausnahme, da dann der andere Elternteil die Betreuung übernehmen muss. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört.

Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (Tagesaktuelle abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.

IKC und ibsm werden ab Montag, den 16. März 2020, für die Kinder, auf die oben genannte Kriterien zutreffen, eine Notbetreuung zu den gewohnten Buchungs- und Schulzeiten zur Verfügung stellen.

Wir bitten Sie, die Notbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie zum oben definierten Personenkreis gehören und keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder haben.

Liebe Eltern, uns ist absolut bewusst, dass die von der Staatsregierung verordneten Maßnahmen Sie vor größte Herausforderungen stellen. Wir hätten Ihnen sehr gerne unsere Dienstleistungen weiterhin in gewohnter Weise angeboten, verstehen aber, dass im Sinne der Gesundheit Aller so weitreichende Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.

Wir bitten sehr um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir Ihnen baldmöglichst wieder unser Betreuungsangebot vollumfänglich zur Verfügung stellen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per Email unter admission(at)ibsm-school(dot)eu  und ab Montag, den 16. März ab 8:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 – 41 11-49 550.

 
 
Tel.: +49-89-411149-550
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